Widerrufsrecht

Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie

Version: 2026 | Gültig ab: 1. März 2026


Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Miet- und Dienstleistungsverträge, die über IMMERSA (Myshelov Consulting, Einzelunternehmen, UID: CHE-481.483.118, Säntisstrasse 6, 8008 Zürich, info@immersa.ch) abgeschlossen werden. Sie regelt die Bedingungen für Stornierungen, Rückgaben und Rückerstattungen sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.

 

A. Gerätemiete – Privat- und Geschäftskunden (B2C & B2B Rental)

1. Lieferung per Einschreiben

Alle gemieteten Geräte werden ausschliesslich per Einschreiben versandt. Die Zustellung erfordert eine persönliche Unterschrift des Mieters oder einer bevollmächtigten Person.

Kann das Paket nicht zugestellt werden und wird es bei der Post nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt, gilt Folgendes:

  • Das Paket wird an IMMERSA zurückgesandt.
  • Der Mietzeitraum gilt als nicht angetreten.
  • Der Mieter erhält eine vollständige Rückerstattung (100%) des bezahlten Mietbetrags.
  • Allfällige Versandkosten für die Rücksendung werden nicht erstattet, sofern die Nichtzustellung nicht auf einen Fehler von IMMERSA zurückzuführen ist.

 

2. Stornierung durch den Mieter

Stornierungen sind unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Versanddatum: vollständige Rückerstattung (100%) des bezahlten Betrags.
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Versanddatum: keine Rückerstattung.
  • Stornierung nach erfolgtem Versand: keine Rückerstattung. Das Gerät ist fristgerecht zurückzusenden.

Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an info@immersa.ch zu melden. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei IMMERSA.

 

3. Geräteschäden und Ausfälle während der Mietdauer

IMMERSA liefert alle Geräte gebrauchsfertig, geprüft und in einwandfreiem Zustand aus.

 

Tritt während der Mietdauer ein technischer Ausfall oder ein Schaden auf, gilt folgendes Verfahren:

 

Schritt 1 – Meldepflicht:

Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden oder Ausfall unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung schriftlich an info@immersa.ch zu melden.

 

Schritt 2 – Prüfung durch IMMERSA:

Nach Rückgabe des Geräts prüft IMMERSA den Schaden. Es wird beurteilt, ob es sich um einen Garantiefall, einen Servicefehler oder einen durch den Mieter verursachten Schaden handelt.

 

Schritt 3 – Ergebnis der Prüfung:

Liegt ein nachweisbarer Herstellerdefekt oder ein Servicefehler seitens IMMERSA vor, erhält der Mieter eine anteilige oder vollständige Rückerstattung für die betroffenen Tage.

Wurde der Schaden nachweislich durch unsachgemässe Handhabung, Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirkung durch den Mieter verursacht und stellt er keinen Garantiefall dar, wird dem Mieter der Reparatur- oder Ersatzwert des Geräts in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der Mietgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

 

IMMERSA behält sich das Recht vor, im Streitfall ein unabhängiges technisches Gutachten beizuziehen. Die Kosten des Gutachtens trägt die unterliegende Partei.

 

4. Rückgabe der Geräte

Gemietete Geräte sind am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer oder am darauffolgenden Werktag zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Mieters, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Wird das Gerät nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einer Woche kündbar. Die entsprechenden Zusatzkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

B. Geschäftskunden – Implementierungs- und Dienstleistungsprojekte (B2B)

1. Grundsatz

Für alle Implementierungsprojekte, Softwareentwicklungen, 3D-Modellierungen, digitale Zwillinge sowie Application Management Services (AMS) gilt: Es wird vor Projektbeginn zwingend ein schriftliches Serviceagreement abgeschlossen.

 

2. Serviceagreement und Kostenvoranschlag

Jedes B2B-Projekt beginnt mit einem individuellen Serviceagreement, das mindestens folgende Bestandteile umfasst:

  • Detaillierte Leistungsdefinition und Projektumfang (Scope of Work)
  • Verbindlicher Kostenvoranschlag mit Meilensteinen und Zahlungsplan
  • Definierte Liefer- und Abnahmebedingungen
  • Regelungen zu Änderungswünschen (Change Requests)
  • Haftungsregelungen und Gewährleistungsfristen
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), sofern erforderlich

Leistungen ausserhalb des definierten Scopes werden als separate Change Requests verrechnet und bedürfen der schriftlichen Genehmigung beider Parteien.

 

3. Stornierung und Rückerstattung bei B2B-Projekten

Da B2B-Projekte individuell geplant und ressourcenintensiv sind, gelten folgende Bedingungen:

  • Bereits erbrachte Leistungen (Beratung, Entwicklung, Modellierung, Projektmanagement) werden unabhängig von einer Stornierung vollständig in Rechnung gestellt.
  • Noch nicht begonnene Leistungen werden nicht in Rechnung gestellt, sofern die Stornierung schriftlich und rechtzeitig gemäss den Fristen im Serviceagreement erfolgt.
  • Anzahlungen für nicht begonnene Leistungsphasen werden anteilig erstattet, abzüglich eines administrativen Bearbeitungsaufwands von pauschal CHF 150.–.

Die genauen Stornierungsfristen und -konditionen sind im jeweiligen Serviceagreement festgelegt und haben Vorrang vor dieser allgemeinen Richtlinie.

 

4. Abnahme und Mängelrüge

Nach Fertigstellung einer Leistung hat der Auftraggeber 10 Arbeitstage Zeit, die Leistung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden (Mängelrüge). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.

Nachgewiesene Mängel, die auf Fehler von IMMERSA zurückzuführen sind, werden kostenlos behoben. Wünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Scope hinausgehen, gelten nicht als Mängel und werden separat verrechnet.

 

C. Kontakt und Rückerstattungsabwicklung

Alle Stornierungen, Schadensmeldungen und Rückerstattungsanfragen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

 

IMMERSA – Myshelov Consulting

Evgeny Myshelov

Säntisstrasse 6, 8008 Zürich

E-Mail: info@immersa.ch

 

Rückerstattungen werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach abgeschlossener Prüfung über die ursprüngliche Zahlungsmethode veranlasst.

 

Diese Richtlinie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von IMMERSA (Myshelov Consulting). Im Widerspruchsfall hat das individuelle Serviceagreement Vorrang.